BREMEN | Vor dem Hintergrund sinkender Leistungen der Pensionskassen sind Arbeitgeber gefordert, ihre Zusagen in der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen. Dazu zählt insbesondere die Übernahme alter Vorsorgeverträge bei neuen Mitarbeitern.
BREMEN | Vor dem Hintergrund sinkender Leistungen der Pensionskassen sind Arbeitgeber gefordert, ihre Zusagen in der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen. Dazu zählt insbesondere die Übernahme alter Vorsorgeverträge bei neuen Mitarbeitern.