Tenor des BAG-Urteils vom 18.02.2020 (Az. 3 AZR 206/18): Der Arbeitgeber kann nicht über etwas informieren, was es noch gar nicht gibt. Und er muss auch nicht über gesetzliche Änderungen informieren, die nach einem Vertragsabschluss erfolgen.
Tenor des BAG-Urteils vom 18.02.2020 (Az. 3 AZR 206/18): Der Arbeitgeber kann nicht über etwas informieren, was es noch gar nicht gibt. Und er muss auch nicht über gesetzliche Änderungen informieren, die nach einem Vertragsabschluss erfolgen.