Die häufigsten Fragen zur Entgeltumwandlung
für Sie zusammengefasst

FAQ

FAQ
Nachfolgend finden Sie die häufigsten Fragen, die uns von Mitarbeitern in den Beratungen gestellt werden. Ist Ihre Frage nicht dabei? Sie möchten mehr Details? Dann rufen Sie uns gerne unter 0421 / 69 60 62 – 0 an oder schreiben uns eine E-Mail.

Entgeltumwandlung

Was ist der besondere Vorteil des Versorgungswerkes?

Ihre wesentlichen Vorteile sind die nachgelagerte Versteuerung und der freiwillige Arbeitgeber-Zuschuss. Und natürlich gibt es auch Sonderkonditionen beim Versicherer.

Was bedeutet überhaupt „nachgelagerte Versteuerung“?

Das bedeutet für Sie, dass Sie im Berufsleben alle Beiträge steuer- und sozialabgabefrei in Ihre betriebliche Altersvorsorge einzahlen können und dafür erst bei Bezug die Auszahlungen versteuern müssen. Da der Steuersatz als Rentner jedoch häufig deutlich niedriger ausfällt, ist das für Sie unterm Strich ein echter finanzieller Vorteil.

Und bei der Sozialversicherung müssen Sie lediglich die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung alleine tragen. Und dass auch nur dann, wenn Ihre Betriebsrente einen bestimmten Betrag (in 2019: 155,75 €) übersteigt.

Mit welchen Leistungen kann ich rechnen?

Es gibt Leistungen im Alter und Leistungen im Todesfall. Grundsätzlich ist eine Rente vorgesehen, auf Wunsch können Sie eine einmalige Kapitalleistung oder eine Mischung aus Kapital und Rente beantragen.

Die Höhe der Leistungen ist individuell und hängt von Faktoren wie Eintrittsalter oder Beitragshöhe ab.

Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Der Vertrag wird auf Sie übertragen. Sie entscheiden, ob Sie ihn privat oder bei Ihrem neuen Arbeitgeber weiterführen wollen. Ihren Beitrag können Sie dann auf Wunsch anpassen.

Eventuell werden Ihre Leistungen etwas geringer, weil Ihr neuer Arbeitgeber keinen oder weniger Zuschuss zahlt oder keine Sonderkonditionen für Sie hat.

PensionCapital steht Ihnen bei Ihrem Arbeitgeberwechsel unterstützend zur Seite.

Was passiert, wenn ich (vor Rentenbeginn) sterbe?

Im Falle Ihres Todes steht das im Vertrag vorhandene Vermögen Ihren Hinterbliebenen zu. Hinterbliebene können Ehegatten, namentlich benannte Lebensgefährten oder kindergeldberechtigte Kinder sein.

Kann ich meinen Beitrag einfach erhöhen / senken / pausieren?

Das ist grundsätzlich einmal jährlich möglich. Am besten nutzen Sie das Mitarbeiter-Portal und beantragen die Veränderung.

Wann wird die Betriebsrente fällig?

Das ist grundsätzlich einmal jährlich möglich. Am besten nutzen Sie das Mitarbeiter-Portal und beantragen die Veränderung.

Lohnt sich das bei den niedrigen Zinsen überhaupt?

Das Geld wird in verschiedenen Anlageklassen angelegt, sodass die Zinsen nur einen Teil zur Rendite beitragen. Die mögliche Rendite aus der Versicherung beträgt je nach gewählter Anlageoption zwischen etwa 2,5 und 5%.

Hinzu kommen die Vorteile aus der nachgelagerten Besteuerung und der Arbeitgeber-Zuschuss. Somit gibt es auch bei niedrigen Zinsen eine gute Rendite – und das mit voller Beitragsgarantie.

Was ist bei Elternzeit oder längerer Krankheit?

Sie können die Beiträge während einer Elternzeit oder längeren Krankheit in gleicher Höhe privat weiterzahlen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Zahlungen für eine bestimmte Zeit auszusetzen oder zu reduzieren. In diesem Fall verringert sich Ihre spätere Betriebsrente.

Ansprechpartner

Lars Menzel, PensionCapital GmbH

Lars Menzel

Fon: +49 (0) 421 / 69 60 62 – 21
Fax: 0421 / 69 60 62 – 10

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