Was bringt mehr?

Ein klares Ergebnis: bAV vs. VWL

by pensioncapital

Was die betriebliche Altersversorgung (bAV) von den Vermögenswirksamen Leistungen (VWL) abgrenzt, zeigt der nachfolgende Artikel.

Arbeitgeber sind heute zunehmend gefordert, ihren Mitarbeitern zusätzliche finanzielle Leistungen anzubieten, um als attraktiver Arbeitgeber da zu stehen. Neben der bAV tauchen noch immer die VWL als Angebot auf. Dabei gibt es gute Gründe, die für die Fokussierung auf eines der beiden Instrumente sprechen.

Inwiefern unterscheiden sich bAV und VWL?

Die betriebliche Altersversorgung bietet Steuer- und Sozialversicherungsvorteile sowie einen Arbeitgeber-Zuschuss. Mitarbeiter können bereits mit einem geringem Nettoaufwand einen hohen Beitrag für ihre Vorsorge leisten. Zahlt ein Mitarbeiter beispielsweise einen monatlichen Nettobeitrag von 50 Euro in die bAV ein, spart er 120 Euro für die Vorsorge. (Die Vorteile eines Versorgungswerkes für Arbeitgeber finden Sie hier).

Bei der Vermögenswirksamen Leistung zahlt der Arbeitgeber meist einen gesetzlich begrenzten Beitrag von 26,59 Euro (früher 52 DM). Der Mitarbeiter muss diesen Betrag privat sparen, z.B. in Form eines Bausparvertrages, Aktienfonds oder Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. Diese Form des Arbeitgeberzuschusses erhöht das steuer- und sozialabgabenpflichtige Gehalt des Arbeitnehmers. Der VWL-Beitrag wird dadurch mit Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen belastet und aus dem Nettogehalt bezogen. Den Arbeitnehmer kostet es circa 13 Euro, wenn er die 26 Euro vom Arbeitgeber bekommen möchte. Früher gab es noch staatliche Förderung – das ist heute nur noch in Ausnahmefällen relevant. Der Arbeitgeber muss zudem den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeitrag abführen. Somit entstehen auf beiden Seiten Mehrkosten, die man doch besser direkt dem Mitarbeiter zukommen lassen kann.

Welches Instrument bietet für Arbeitgeber und Mitarbeiter grundsätzlich die besten Vorteile?

Bei einigen Tarifverträgen verzichtet man zugunsten der betrieblichen Altersversorgung auf die Vermögenswirksamen Leistungen. Wiederum andere bieten ihren Mitarbeitern die Option der VWL an. Deutlich wird: Vermögenswirksame Leistungen sind ein alter Hut, betriebliche Altersversorgung das moderne Instrument, das Mitarbeitern langfristig einen Vorteil bietet.

Bei den Vermögenswirksamen Leistungen gibt es alle sieben Jahre eine Auszahlung von 2.000 bis 3.000 Euro zur freien Verwendung. Das ist nett – mehr aber auch nicht.Die bAV bietet die Möglichkeit, eine zusätzliche Rente oder ein stattliches Kapital aufzubauen – und das ohne einen Cent auszugeben. Die bAV ist die wichtige zweite Säule, damit der Mitarbeiter dem Ruhestand finanziell entspannter entgegen sehen kann.

Arbeitgeber wiederum binden ihre Mitarbeiter langfristiger und können die Angebote auch als Teil ihres Employer Brandings nutzen.

Wie hoch ist der jeweilige administrative Aufwand für Arbeitgeber?

Solange alles „normal“ abläuft, ist der Verwaltungsaufwand identisch. Die Zahlung an die Bank oder Versicherung wird in die Gehaltsabrechnung eingestellt – und läuft dann automatisch mit der Gehaltszahlung. Ein wenig mehr Aufwand verursacht die bAV bei Besonderheiten wie z.B. dem Ausscheiden aus dem Unternehmen. Aber das ist dank der Verwaltungssoftware wie z.B. PensionDigital für Personalabteilungen kein Problem.

Ist es sinnvoll als Arbeitgeber beides anzubieten?

Empfehlenswert ist es, den bisherigen VWL-Betrag für die bAV einzusetzen, da dies sowohl für den Arbeitgeber als auch den Mitarbeiter langfristig deutlich attraktiver ist. Eine eindeutige Win-Win-Situation: Der Arbeitgeber kann mit den gleichen Kosten mehr bewegen – der Mitarbeiter profitiert und findet einen Einstieg in die notwendige zusätzliche Altersversorgung. Zudem kann in der Kommunikation den Mitarbeitern die klare Ausrichtung des Unternehmens dargestellt werden: Der langfristige Erfolg zählt!

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