Benefit Studie 2020

Betriebliche Altersversorgung und Benefits im Mittelstand fest verankert

by pensioncapital

Die PensionCapital hat 2020 eine Studie zur betrieblichen Altersversorgung unter HR-Verantwortlichen in mittelständischen Unternehmen durchgeführt.

Die Personaler wurden darin umfangreich über ihre Einschätzungen und Erwartungen zur betrieblichen Altersversorgung und zu betrieblichen Benefits befragt.

Ergebnis:
Die betriebliche Altersversorgung im Mittelstand ist heute praktisch Standard, auch weitere Benefits werden von der Mehrheit der Unternehmen angeboten.

Ergänzend zu den Klassikern unter den Benefits wie dem Firmenwagen sind Sachbezüge, Firmen-Fitnessangebote oder ganz aktuell das Firmenfahrrad besonders beliebt.

Weitergehende Angebote wie eine betriebliche Krankenversicherung sind jedoch noch recht unbekannt.

Betriebliche Altersversorgung und Benefits im Mittelstand fest verankert - PensionCapital

Wahrnehmung von bAV-Angeboten ausbaufähig

Nahezu alle befragten HR-Verantwortlichen sehen Angebote zur betrieblichen Altersversorgung im Jahr 2021 als absolut notwendig an und stellen diese den Mitarbeitenden zur Verfügung. Sie berichten von steigender Nachfrage in ihren Unternehmen, wünschen sich jedoch noch höhere Wahrnehmung der Angebote als Arbeitgeberleistung.

Viele Personaler nehmen den steigenden Verwaltungsaufwand hingegen als Mangel wahr. Die vollständige Digitalisierung der Dienstleistungskette ist vielfach noch nicht gegeben, obwohl sie bereits möglich ist.

Unser Tipp

Um eine hohe Wahrnehmung durch die Mitarbeiter zu erreichen, sollte die betriebliche Altersversorgung als eine wertvolle Arbeitgeberleistung kommuniziert werden – und nicht als Versicherungsprodukt (mehr dazu).

Steuerfreie Sachbezüge für Fitness und Tankgutscheine beliebt

Die oft als „44-Euro-Regelung“ bekannten steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezüge werden ebenfalls überwiegend im Mittelstand genutzt. Die Verteilung auf Firmenfitness und Sachbezüge hält sich dabei die Waage. Ab dem kommenden Jahr 2022 hebt der Gesetzgeber die Grenze auf 50 Euro an.

Wir begrüßen diese Entscheidung.  Sie kann als ein deutliches Signal interpretiert werden, dass die Politik diese Steuervereinfachung beibehalten möchte und nicht – wie in der Vergangenheit – wieder in Frage stellt.

Kein Stadt-Land-Gefälle bei Fahrrad und Firmenwagen

Ein überraschendes Ergebnis ist, dass es bei vergleichbaren Unternehmen in städtischen und ländlichen Gebieten keinen signifikanten Unterschied bei der Nutzung der unterschiedlichen betrieblichen Benefits gibt. Dies gilt für Firmenfitness und Tankgutscheine, aber auch für die Nutzung von Firmenwagen und Firmenfahrrädern, was so nicht zu erwarten war.

Vollständige Studie kostenfrei bei PensionCapital erhältlich

Interessenten können die vollständige Studie per E-Mail an bremen@pensioncapital.de anfordern.

 

 

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